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AGBs Fa. Komsult e.U.
gelten für Dienstleistungen für Consulting und Beratung
Allgemeinde Geschäftsbedingungen Fa. Kom
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AGBs für Dienstleistungen im Bereich Consulting und Beratung - erbracht durch die Fa. KOMSULT e.U.

  

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für

 

Komsult e.U (Einzelfirma Josef Wohlwendt)

2322 Zwölfaxing, Raiffeisenstrasse 22

FN: 460468i

FB Klosterneuburg

 

und deren Kooperationspartnern

 

 

im Folgenden als der/die Auftragnehmer bezeichnet

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

 

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem/der Auftragsnehmer   gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen 

Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von dem/der Auftragsnehmer  ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

 

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 

 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

 

2.2. Der/die Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

 

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt durch den Kunden direkt. Der/die Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber selbst.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

 

3.2 Der Auftraggeber wird  den/die Auftragsnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der/die Auftragsnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.  

 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit  der/die Auftragsnehmer von dieser informiert werden. 

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter  des/die Auftragsnehmers  zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht 

 

5.1  Der/die Auftragsnehmer verpflichten sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. 

 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 

 

5.3  Der/die Auftragsnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 

 

6. Schutz des geistigen Eigentums 

 

6.1 Die Urheberrechte an den von dem/die Auftragsnehmern und seinen/ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei dem/die Auftragsnehmern. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der/die Auftragsnehmer zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der/die Auftragsnehmer  – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragsnehmer  zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

 

 

7. Gewährleistung 

 

7.1  Der/die Auftragsnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

 

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.  

 

8. Haftung / Schadenersatz 

 

8.1  Der/die Auftragsnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 

 

Da der Auftraggeber allfällige Aufträge an Kooperationspartner des Auftragnehmers selbst erteilt und diese direkt an ihn fakturiert, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf die beigezogene dritte Person zurückgehen

 

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

 

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden  der/die Auftragsnehmer zurückzuführen ist. 

 

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz 

 

9.1  Der/die Auftragsnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 

 

9.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragsnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

 

9.3 Der/die Auftragsnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits-verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 

 

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

 

9.5 Der/die Auftragsnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem/den Auftragsnehmern Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

 

9.6. Der Auftragsgeber erklärt, dass die von ihm gelieferter Daten dem geltenden Recht, berechtigten Interessen Dritter nicht entgegenstehen bzw. widersprechen, insbesondere nicht dem Datenschutzgesetz, dem Urheberrecht, dem Marken- Kennzeichenrecht in seiner geltenden Fassung. Die Auftragnehmerin hat keine Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit der Daten, deren Herkunft oder deren Verarbeitung zu überprüfen. 

 

9.7. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

10. Honorar 

 

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragsnehmer  ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem/die Auftragsnehmer. Der/die Auftragsnehmer  ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragsnehmer  fällig.

 

10.2 Der/die Auftragnehmer (Unternehmensberater) nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und wird auf den von ihm auszustellenden Rechnungen auch darauf hinweisen.

 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der/die Auftragsnehmer vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 

 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragsnehmer,  so behält der/die Auftragsnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, der/die Auftragsnehmer  bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragsnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

 

11. Elektronische Rechnungslegung 

 

11.1 Der/die Auftragsnehmer  ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragsnehmer  ausdrücklich einverstanden. 

 

 

12. Dauer des Vertrages 

 

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 

 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. 

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des/die Auftragsnehmer  weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der/die Auftragsnehmer  eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

 

13. Schlussbestimmungen 

 

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

 

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

 

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/die Auftragsnehmers.  Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort  des/der Auftragsnehmers  zuständig. 

 

 

Mediationsklausel: 

 

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden 

können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen 

rechtliche Schritte eingeleitet. 

 

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. 

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.